- Arbeitsverweigerung
- Ạr|beits|ver|wei|ge|rung 〈f. 20〉 unberechtigtes Versäumnis, Verweigerung der Arbeit
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Ạr|beits|ver|wei|ge|rung, die:Verweigerung der Arbeit (die zu tun jmd. verpflichtet ist):A. ist ein Kündigungsgrund.* * *
Arbeitsverweigerung,auf Widersetzlichkeit des Arbeitnehmers beruhendes, unbefugtes Versäumen der Arbeitsleistung. Saumseligkeit oder Vergesslichkeit erfüllen den Begriff nicht. Ausgenommen bei Streik, religiös motivierter Arbeitsverweigerung, insbesondere durch Ausländer, und bei unzumutbarer Arbeit, ist die beharrliche Arbeitsverweigerung ein Grund zur fristlosen Entlassung. Von der Arbeitsverweigerung ist das Recht des Arbeitnehmers zu unterscheiden, die Arbeitsleistung zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht), z. B. bei durch Illiquidität des Arbeitgebers bedingtem Lohnausfall.* * *
Ạr|beits|ver|wei|ge|rung, die: Verweigerung der Arbeit (die zu tun jmd. verpflichtet ist): A. ist ein Kündigungsgrund.
Universal-Lexikon. 2012.